Kurzarbeitergeld in der Baubranche

Die Baubranche leidet unter der Zurückhaltung der Auftraggeber. Die Auftragslage ist auch weiterhin kritisch. 

Um bei einem vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden, können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen auf Kurzarbeit zurückgreifen. Um eine Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld aufgrund ungeeigneter oder unzureichender Begründungen zu vermeiden, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ein zweiseitiges Informationsblatt mit Hinweisen erstellt.

Das Infoblatt skizziert den Verfahrensablauf und erläutert die Voraussetzungen, die für die Zahlung von Kurzarbeitergeld erfüllt sein müssen bzw. die erforderlichen Angaben des Betriebs.